Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 64 km/h in 31582, Nienburg, Südringumgehung, Rtg. Hannoversche Straße überschritten. Festgestellt wurden mit Lasermessgerät Riegl FG 21 P  134 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Nienburg/Weser übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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