Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Schönberg, auf der B 502, Brookauweg die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Lichtschrankenmessung ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 21 km/h, bei erlaubten 70 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 91 km/h. Beweisfoto liegt vor.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Kreis Plön

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