Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bremen, auf der Bundesautobahn A 27, FR Hannover mit 21 km/h, bei zulässigen 120 km/h gemessen. Festgestellt wurden 141 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto

Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Bremen übersandt.

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