In Aldenhoven, auf der B 56, Einmündung Heerstraße, (L 109), Rtg. Geilenkirchen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h überschritten. Gemessen wurden mit  Messgerät Leivtec XV3 mit Frontfoto 92 km/h, bei zulässigen 70 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Düren übersandte Zeugenfragebogen

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