In Bremen, auf der Hermann-Ritter-Straße, FR auswärts wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät PoliScan Speed,mit Frontfoto 55 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende  Bußgeldstelle Freie und Hansestadt Bremen übersandte Anhörung

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