Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Hamm, Kamener Straße, Fahrtrichtung Kamen, Bereich Hs.-Nr. 221 um 17 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 87 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan FM1 und Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamm übersandte Formular Anhörung

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