Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 28865, Lilienthal, auf der Lilienthaler Alle, Höhe Feldhäuser Straße die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 71 km/h bei zulässigen 50 km/h durch Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES3.0 festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 21 km/h und führte zur Erstattung einer Ordnungswidrigkeitenanzeige

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Osterholz übersandte Formular Anhörung

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