Auf der BAB 20, in Richtung Lübeck, Höhe km 24,0 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 46 km/h überschritten. Die Dokumentation mit Videokamera ergab 146 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende Bußgeldstelle Landkreis Nordwestmecklenburg übersandte Anhörungsbogen

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