Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Groß Sarau, A 20, Km 20,675 in Rtg Rostock die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 19 km/h bei zulässigen 100 km/h. Mit Lasergerät wurden 119 km/h mit Foto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schleswig Holstein übersandte Zeugenfragebogen

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