Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Groß Sarau, auf der A 20, bei km 18,800, FR Rostock begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 33 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Radarmessung mit Foto 133 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landespolizeiamt S-H übersandte Vordruck Anhörung

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