Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte am 03.06.2016 in Borg, auf der B 407, in H. Einmündung Johannesstraße, Rtg. Münzingen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasermessverfahren, Leivtec XV3 101 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Saarland

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