Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Münster, auf dem Rüschhausweg, Nr. 256, Fahrtrichtung auswärts um 49 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 99 km/h, Beweismittel: Messgerät Multanova 6 F, und Bild
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Münster übersandte Zeugenfragebogen
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