Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am 25.02.2016 in Delmenhorst, auf der BAB 28, Höhe Überführung, Bei der Klenkerei, Rtg. A1 um 21 km/h, bei zulässigen 100 km/h, außerhalb geschlossener Ortschaften kam es zur Ordnungswidrigkeitenanzeige. Festgestellt wurden 121 km/h. Beweismittel: Messgerät Leivtec XV3, Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Delmenhorst
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