Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Oberhausen, Mülheimer Str. ggü. Lat. 80, FR Mülheim, 52,1 m vor Eingang Wasserturm. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 26 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lasermessung mit Vitronic PS mit Frontfoto 76 km/h

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Oberhausen übersandte Formular Anhörung

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