Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bischofsheim, auf der B 43, NK 024, bei km 0.837, Bischofsheim Fahrtrichtung Rüsselsheim mit 38 km/h, bei zulässigen 70 km/h festgestellt. Mit Sensormessung mit Foto wurden 108 km/h dokumentiert.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
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