Rotlichtblitzer Hamburg, Jenfelder Allee / Rodigallee

Rotlichtblitzer Hamburg, Jenfelder Allee / Rodigallee im Überblick

An der Messstelle Hamburg, Jenfelder Allee / Rodigallee sind bei der Blitzerkanzlei seit 2016 9 Fälle dokumentiert. Bußgeldstelle nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle Hamburg.

Überwachung
Rotlicht
Ort
Hamburg
Messgeräte
Rotlichtüberwachung, Lasermessung (Gerät nicht benannt)
Bußgeldstelle
Bußgeldstelle Hamburg
Dokumentierte Fälle
9 (seit 2016)
Stand der Angaben
September 2026
Hamburg

Ortsangaben: GeoNames (CC BY 4.0), © OpenStreetMap-Mitwirkende

Typische Prüfpunkte

  • Lage der Sensoren: Gemessen werden muss beim Überfahren der Haltelinie – liegt der Sensor dahinter, verschiebt sich die Zeit.
  • Gelbphase: Die Gelbphase muss zur zulässigen Geschwindigkeit passen.
  • Die eine Sekunde: Ab mehr als einer Sekunde Rot gilt der Verstoß als qualifiziert – mit Fahrverbot. Die genaue Zeit ist deshalb entscheidend.
Trifft einer dieser Punkte auf Ihre Messung zu?Unsere Fachanwälte prüfen es kostenlos, Antwort binnen 24 Stunden.

Dokumentierte Fälle am Rotlichtblitzer Hamburg, Jenfelder Allee / Rodigallee

  1. Juni 2024

    Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in Hamburg, Jenfelder Allee / Rodigallee, FR Billstedt missachtet, Bußgeldstelle Hamburg

    Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG

    Rotlichtüberwachung

  2. Dezember 2020

    Rotlichtverstoß wurde in Hamburg, Jenfelder Allee / Rodigalle, FR Billstedt begangen, Bußgeldstelle Hamburg

    Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG

    Lasermessung (Gerät nicht benannt)

  3. März 2020

    Anhörung im Bußgeldverfahren wegen Rotlichtverstoß in Hamburg, Jenfelder Allee / Rodigallee, FR Billstedt erhalten, Bußgeldstelle Hamburg

    Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG

    Lasermessung (Gerät nicht benannt)

  4. Dezember 2019

    Rotlichtverstoß in Hamburg, auf der Jenfelder Allee / Rodigallee, FR Billstedt wurde mit Bußgeldverfahren verfolgt, Bußgeldstelle Hamburg

    Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG StVG

    Lasermessung (Gerät nicht benannt)

  5. Dezember 2019

    Bußgeldbescheid wegen Rotlichtverstoß in Hamburg, auf der Jenfelder Allee / Rodigallee, FR Billstedt erlassen, Bußgeldstelle Freie und Hansestadt Hamburg

    Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG StVG

    Lasermessung (Gerät nicht benannt)

  6. März 2017

    Rotlichtverstoß in Hamburg – Jenfelder Allee / Rodigallee

  7. Dezember 2016

    Rotlichtverstoß, in Hamburg, Jenfelder Allee / Rodigallee, Beweismittel: Rotlichtüberwachungsanlage und Foto

    Rotlichtüberwachung

  8. Dezember 2016

    Rotlichtverstoß in Hamburg, Jenfelder Allee / Rodigallee

    Rotlichtüberwachung

  9. Dezember 2016

    Rotlicht Missachtung, in Hamburg, Jenfelder Allee / Rodigallee, Beweismittel: Rotlichtüberwachungsanlage und Foto

    Rotlichtüberwachung

Bußgeld am Rotlichtblitzer Hamburg, Jenfelder Allee / Rodigallee

Beim Rotlichtverstoß entscheidet eine Sekunde. War die Ampel beim Überfahren der Haltelinie länger als eine Sekunde rot, gilt der Verstoß als qualifiziert. Dann kommen zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot dazu.

Rote Ampel überfahren (bis 1 Sekunde Rot)

Rote Ampel überfahren (bis 1 Sekunde Rot): Bußgeld, Punkte, Fahrverbot
TatbestandBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
Rote Ampel überfahren, Rotphase bis 1 Sekunde90 € 1 – Einspruch prüfen
… mit Gefährdung200 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
… mit Sachbeschädigung240 € 2 1 Monat Einspruch prüfen

Rote Ampel überfahren (länger als 1 Sekunde Rot)

Rote Ampel überfahren (länger als 1 Sekunde Rot): Bußgeld, Punkte, Fahrverbot
TatbestandBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
Rote Ampel überfahren, Rotphase länger als 1 Sekunde200 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
… mit Gefährdung320 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
… mit Sachbeschädigung360 € 2 1 Monat Einspruch prüfen

Eigenen Fall berechnen · Bußgeldkatalog Rotlicht

Messtechnik am Rotlichtblitzer Hamburg, Jenfelder Allee / Rodigallee

Rotlichtüberwachung

Am Rotlichtblitzer Hamburg, Jenfelder Allee / Rodigallee wird per Rotlichtüberwachung gemessen; welches Gerät genau, ist nicht bekannt. In 4 Fällen an dieser Messstelle genannt. Auch dieses Verfahren hat typische Fehlerquellen – ob sie im Einzelfall vorliegen, zeigt erst die Bußgeldakte.

  • Lage der Sensoren: Gemessen werden muss beim Überfahren der Haltelinie – liegt der Sensor dahinter, verschiebt sich die Zeit.
  • Gelbphase: Die Gelbphase muss zur zulässigen Geschwindigkeit passen.
  • Die eine Sekunde: Ab mehr als einer Sekunde Rot gilt der Verstoß als qualifiziert – mit Fahrverbot. Die genaue Zeit ist deshalb entscheidend.

Alle Fehlerquellen, Gerichtsentscheidungen und Prüfpunkte zu Rotlichtüberwachung

Lasermessung (Gerät nicht benannt)

Am Rotlichtblitzer Hamburg, Jenfelder Allee / Rodigallee wird per Lasermessung gemessen; welches Gerät genau, ist nicht bekannt. In 4 Fällen an dieser Messstelle genannt. Auch dieses Verfahren hat typische Fehlerquellen – ob sie im Einzelfall vorliegen, zeigt erst die Bußgeldakte.

  • Zuordnung: Das gemessene Fahrzeug muss eindeutig zugeordnet sein, besonders bei dichtem Verkehr.
  • Gerätetests und Aufbau: Vorgeschriebene Tests und Aufbau nach Gebrauchsanweisung.

Alle Fehlerquellen, Gerichtsentscheidungen und Prüfpunkte zu Lasermessung

Bußgeldstelle zu dieser Messstelle

Nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle Hamburg. Auf der Seite der Bußgeldstelle stehen Anschrift, Kontakt und Online-Portal.

Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.

Am Rotlichtblitzer Hamburg, Jenfelder Allee / Rodigallee geblitzt? So legen Sie Einspruch ein

  1. Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
  2. Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
  3. Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung am Rotlichtblitzer Hamburg, Jenfelder Allee / Rodigallee und der Bescheid angreifbar sind.
  4. Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.

Häufige Fragen zum Rotlichtblitzer Hamburg, Jenfelder Allee / Rodigallee

Ich wurde am Rotlichtblitzer Hamburg, Jenfelder Allee / Rodigallee geblitzt – was passiert jetzt?

In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.

Wie lange habe ich nach dem Rotlichtblitzer Hamburg, Jenfelder Allee / Rodigallee Zeit für einen Einspruch?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.

Lohnt sich ein Einspruch nach dem Rotlichtblitzer Hamburg, Jenfelder Allee / Rodigallee?

Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Gemessen wird hier per Rotlichtüberwachung – auch dieses Verfahren hat typische Fehlerquellen. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.

Muss ich den Anhörungsbogen zum Rotlichtblitzer Hamburg, Jenfelder Allee / Rodigallee ausfüllen?

Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.

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