Rotlichtblitzer Trier, Zurmainer Str., Kreuzung Zeughausstr

Rotlichtblitzer Trier, Zurmainer Str., Kreuzung Zeughausstr im Überblick

Zur Messstelle Trier, Zurmainer Str., Kreuzung Zeughausstr ist bei der Blitzerkanzlei ein Fall dokumentiert. Gemessen wird hier überwiegend mit dem Messgerät ProViDa / Police-Pilot. Bußgeldstelle nach unseren Unterlagen: Zentrale Bußgeldstelle Speyer.

Überwachung
Rotlicht
Ort
Trier
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Messgeräte
ProViDa / Police-Pilot
Bußgeldstelle
Zentrale Bußgeldstelle Speyer
Dokumentierte Fälle
1
Stand der Angaben
September 2026
Trier

Ortsangaben: GeoNames (CC BY 4.0), © OpenStreetMap-Mitwirkende

Typische Prüfpunkte

  • Kalibrierung: Der Wegstreckenzähler muss zum Fahrzeug passend kalibriert sein; Reifenwechsel, Reifendruck und Profiltiefe wirken sich aus.
  • Gleichbleibender Abstand: Der Abstand zwischen beiden Fahrzeugen muss über die Messstrecke gleich geblieben oder größer geworden sein.
  • Messstrecke: Die Messstrecke muss lang genug und im Video vollständig dokumentiert sein.
Trifft einer dieser Punkte auf Ihre Messung zu?Unsere Fachanwälte prüfen es kostenlos, Antwort binnen 24 Stunden.

Dokumentierte Fälle am Rotlichtblitzer Trier, Zurmainer Str., Kreuzung Zeughausstr

  1. Dezember 2016

    Rotlichtverstoß in Trier, Zurmainer Str., Kreuzung Zeughausstr.- Messung mit Messgerät ProViDa

    ProViDa / Police-Pilot

Bußgeld am Rotlichtblitzer Trier, Zurmainer Str., Kreuzung Zeughausstr

Beim Rotlichtverstoß entscheidet eine Sekunde. War die Ampel beim Überfahren der Haltelinie länger als eine Sekunde rot, gilt der Verstoß als qualifiziert. Dann kommen zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot dazu.

Rote Ampel überfahren (bis 1 Sekunde Rot)

Rote Ampel überfahren (bis 1 Sekunde Rot): Bußgeld, Punkte, Fahrverbot
TatbestandBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
Rote Ampel überfahren, Rotphase bis 1 Sekunde90 € 1 – Einspruch prüfen
… mit Gefährdung200 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
… mit Sachbeschädigung240 € 2 1 Monat Einspruch prüfen

Rote Ampel überfahren (länger als 1 Sekunde Rot)

Rote Ampel überfahren (länger als 1 Sekunde Rot): Bußgeld, Punkte, Fahrverbot
TatbestandBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
Rote Ampel überfahren, Rotphase länger als 1 Sekunde200 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
… mit Gefährdung320 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
… mit Sachbeschädigung360 € 2 1 Monat Einspruch prüfen

Eigenen Fall berechnen · Bußgeldkatalog Rotlicht

Messtechnik am Rotlichtblitzer Trier, Zurmainer Str., Kreuzung Zeughausstr

ProViDa / Police-Pilot

Am Rotlichtblitzer Trier, Zurmainer Str., Kreuzung Zeughausstr misst ein ProViDa / Police-Pilot (Messprinzip: Video-Nachfahrsystem). In 1 Fall an dieser Messstelle genannt. Jedes Messgerät hat typische Fehlerquellen – ob sie im Einzelfall vorliegen, zeigt erst die Auswertung der Messdaten.

  • Kalibrierung: Der Wegstreckenzähler muss zum Fahrzeug passend kalibriert sein; Reifenwechsel, Reifendruck und Profiltiefe wirken sich aus.
  • Gleichbleibender Abstand: Der Abstand zwischen beiden Fahrzeugen muss über die Messstrecke gleich geblieben oder größer geworden sein.
  • Messstrecke: Die Messstrecke muss lang genug und im Video vollständig dokumentiert sein.

Alle Fehlerquellen, Gerichtsentscheidungen und Prüfpunkte zu ProViDa / Police-Pilot

Bußgeldstelle zu dieser Messstelle

Nach unseren Unterlagen: Zentrale Bußgeldstelle Speyer. Auf der Seite der Bußgeldstelle stehen Anschrift, Kontakt und Online-Portal.

Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.

Am Rotlichtblitzer Trier, Zurmainer Str., Kreuzung Zeughausstr geblitzt? So legen Sie Einspruch ein

  1. Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
  2. Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
  3. Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung am Rotlichtblitzer Trier, Zurmainer Str., Kreuzung Zeughausstr und der Bescheid angreifbar sind.
  4. Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.

Häufige Fragen zum Rotlichtblitzer Trier, Zurmainer Str., Kreuzung Zeughausstr

Ich wurde am Rotlichtblitzer Trier, Zurmainer Str., Kreuzung Zeughausstr geblitzt – was passiert jetzt?

In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.

Wie lange habe ich nach dem Rotlichtblitzer Trier, Zurmainer Str., Kreuzung Zeughausstr Zeit für einen Einspruch?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.

Lohnt sich ein Einspruch nach dem Rotlichtblitzer Trier, Zurmainer Str., Kreuzung Zeughausstr?

Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Hier misst ein ProViDa / Police-Pilot – auch dieses Gerät hat typische Fehlerquellen. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.

Muss ich den Anhörungsbogen zum Rotlichtblitzer Trier, Zurmainer Str., Kreuzung Zeughausstr ausfüllen?

Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.

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