Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Altenbeken, auf der B 64, AB. 50, Stat. 3,298, FR Höxter wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 90 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 20 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Anhörung wurde von Bußgeldstelle Kreis Paderborn übersandt.

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