Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Stadt Göttingen, auf der B 3, Groner Holz, Abschnitt 150, Station 2,2 um 12 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 20,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 82 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed, Frontfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Göttingen übersandte Vordruck Anhörung
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