Am 26.01.2016 wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Königslutter auf der L 290, Wolfsburger Straße, Höhe am Lerchenfeld, in Richtung Wolfsburg um 12 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 62 km/h mit Einseitensensor Messgerät: ES3.0

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Helmstedt

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