Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Paderborn, auf der B 64, AB 48, Stat, 0,113, FR Paderborn die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 20 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 90 km/h. Verwarnungsgeld: 30,00 €

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Paderborn übersandte Vordruck Fahrerermittlung

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