Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde Bad Sachsa, auf der B 243 n, Höhe Abs. 25, St 0,0, Rtg. Mackenrode die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 103 km/h bei zulässigen 70 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät LEIVTEC XV3 mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 33 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Göttingen übersandte Zeugenfragebogen.

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