Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Thandorf-Utecht, auf der K 5, Abs. 10, bei km 2,3, FR Utecht mit 23 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 83 km/h. Beweismittel: Einseitensensorsystem 3.0, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörung wurde von übersandt.

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