Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 16.11.2015 in Bremen, Stephanibrücke, Abfahrt Ost, FR einwärts betrug 23 km/h, bei zulässigen 50 km/h . Festgestellt wurden 73 km/h. Beweismittel: PoliScan Speed, Foto, Bußgeld 70,00 €

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.4 BKat

Bußgeldstelle Bremen erließ Bußgeldbescheid.

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