Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bad Krozingen, auf der Schmidhofener Straße, Höhe Haus Nr. 36, in Fahrtrichtung Schmidhofen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 76 km/h, zulässig waren 50 km/h. Die Überschreitung betrug 26 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Bad Krozingen übersandt.

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