Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit am 22.10.2015 in Stuttgart, B10, Überleitung zur B 27, Einfahrt Stammheim, in Richtung Kornwestheim um 23 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Sensormessung, Einseitensensor ES3.0 83 km/h. 

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 Bkat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart

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