Blitzer Sachsenwald, Forstgutsbezirk, L 208, AB 045, km 3,8

Blitzer Sachsenwald, Forstgutsbezirk, L 208, AB 045 im Überblick

An der Messstelle Sachsenwald, Forstgutsbezirk, L 208, AB 045, km 3,8 sind bei der Blitzerkanzlei seit 2016 2 Fälle dokumentiert. Bußgeldstelle nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle Kreis Herzogtum Lauenburg.

Überwachung
Geschwindigkeit
Ortslage
außerhalb geschlossener Ortschaft
Tempolimit
120 km/h (häufigste Angabe in den Fällen)
Messgeräte
Lichtschrankenmessung
Bußgeldstelle
Bußgeldstelle Kreis Herzogtum Lauenburg
Dokumentierte Fälle
2 (seit 2016)
Stand der Angaben
September 2026

Typische Prüfpunkte

  • Ausrichtung: Die Lichtschranken müssen parallel zueinander und zur Fahrbahn stehen.
  • Störungen: Andere Fahrzeuge oder Gegenstände können die Lichtschranken unterbrechen.
Trifft einer dieser Punkte auf Ihre Messung zu?Unsere Fachanwälte prüfen es kostenlos, Antwort binnen 24 Stunden.

Dokumentierte Fälle am Blitzer Sachsenwald, Forstgutsbezirk, L 208, AB 045

  1. April 2024

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsverstoß in Sachsenwald, Forstgutsbezirk, L 208, AB 045, km 3,8 eröffnet, Bußgeldstelle Kreis Herzogtum Lauenburg

    Rechtsgrundlage: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG

    erlaubt 120 km/h Lichtschrankenmessung

  2. März 2016

    Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerorts in Aumühle, auf der L 208, Ab. 045, festgestellt, Bußgeldstelle Kreis Herzogtum Lauenburg

    Rechtsgrundlage: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG

    Lichtschrankenmessung

Bußgeld am Blitzer Sachsenwald, Forstgutsbezirk, L 208, AB 045 (Tempo 120 außerorts)

Erlaubt sind hier 120 km/h außerorts. Die Tabelle zeigt, was eine Überschreitung am Blitzer Sachsenwald, Forstgutsbezirk, L 208, AB 045 für Pkw kostet – und ab welcher Geschwindigkeit die jeweilige Stufe hier greift. Maßgeblich ist der Wert nach Abzug der Messtoleranz (bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 %). Grundlage: bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog, Stand seit 09.11.2021.

Bußgeld, Punkte und Fahrverbot am Blitzer Sachsenwald, Forstgutsbezirk, L 208, AB 045
ÜberschreitungHier gefahrenBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
1–10 km/h 121–130 km/h 20 € – – Einspruch prüfen
11–15 km/h 131–135 km/h 40 € – – Einspruch prüfen
16–20 km/h 136–140 km/h 60 € – – Einspruch prüfen
21–25 km/h 141–145 km/h 100 € 1 – Einspruch prüfen
26–30 km/h 146–150 km/h 150 € 1 – bei Wiederholung 1 Monat* Einspruch prüfen
31–40 km/h 151–160 km/h 200 € 1 – bei Wiederholung 1 Monat* Einspruch prüfen
41–50 km/h 161–170 km/h 320 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
51–60 km/h 171–180 km/h 480 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
61–70 km/h 181–190 km/h 600 € 2 2 Monate Einspruch prüfen
über 70 km/h ab 191 km/h 700 € 2 3 Monate Einspruch prüfen

* Wer innerhalb eines Jahres zweimal mindestens 26 km/h zu schnell ist, bekommt in der Regel einen Monat Fahrverbot.

Hier geblitzt worden?Fachanwälte für Verkehrsrecht prüfen Messung und Toleranz kostenlos, Antwort binnen 24 Stunden.

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Messtechnik am Blitzer Sachsenwald, Forstgutsbezirk, L 208, AB 045

Lichtschrankenmessung

Am Blitzer Sachsenwald, Forstgutsbezirk, L 208, AB 045 wird per Lichtschrankenmessung gemessen; welches Gerät genau, ist nicht bekannt. In 2 Fällen an dieser Messstelle genannt. Auch dieses Verfahren hat typische Fehlerquellen – ob sie im Einzelfall vorliegen, zeigt erst die Bußgeldakte.

  • Ausrichtung: Die Lichtschranken müssen parallel zueinander und zur Fahrbahn stehen.
  • Störungen: Andere Fahrzeuge oder Gegenstände können die Lichtschranken unterbrechen.

Alle Fehlerquellen, Gerichtsentscheidungen und Prüfpunkte zu Lichtschrankenmessung

Bußgeldstelle zu dieser Messstelle

Nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle Kreis Herzogtum Lauenburg. Auf der Seite der Bußgeldstelle stehen Anschrift, Kontakt und Online-Portal.

Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.

Am Blitzer Sachsenwald, Forstgutsbezirk, L 208, AB 045 geblitzt? So legen Sie Einspruch ein

  1. Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
  2. Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
  3. Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung am Blitzer Sachsenwald, Forstgutsbezirk, L 208, AB 045 und der Bescheid angreifbar sind.
  4. Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.

Häufige Fragen zum Blitzer Sachsenwald, Forstgutsbezirk, L 208, AB 045

Wie schnell darf man am Blitzer Sachsenwald, Forstgutsbezirk, L 208, AB 045 fahren?

Zulässig sind dort 120 km/h (außerorts). Gemessen wird hier per Lichtschrankenmessung. Maßgeblich für das Bußgeld ist die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ich wurde am Blitzer Sachsenwald, Forstgutsbezirk, L 208, AB 045 geblitzt – was passiert jetzt?

In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.

Wie lange habe ich nach dem Blitzer Sachsenwald, Forstgutsbezirk, L 208, AB 045 Zeit für einen Einspruch?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.

Lohnt sich ein Einspruch nach dem Blitzer Sachsenwald, Forstgutsbezirk, L 208, AB 045?

Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Gemessen wird hier per Lichtschrankenmessung – auch dieses Verfahren hat typische Fehlerquellen. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.

Muss ich den Anhörungsbogen zum Blitzer Sachsenwald, Forstgutsbezirk, L 208, AB 045 ausfüllen?

Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.

Wann verjährt ein Geschwindigkeitsverstoß am Blitzer Sachsenwald, Forstgutsbezirk, L 208, AB 045?

Die Verfolgungsverjährung beträgt drei Monate, solange kein Bußgeldbescheid ergangen ist, danach sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Bestimmte Maßnahmen der Behörde unterbrechen die Frist.

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