Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 31.03.2016 in Aumühle, auf der L 208, AB 045, km 3,8 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 72 km/h, zulässig waren 50 km/h. Die Überschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Lichtschrankenmessung, Foto, Bußgeld : 110,00 €, erhöht wegen meherer Voreintragungen im Fahreignungsregister
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bußgeldbescheid wurde von Bußgeldstelle Kreis Herzogtum Lauenburg erlassen.
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