Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wetzlar, auf der BAB A 45, in Fahrtrichtung Dortmund, bei km 163,250, innerhalb der Baustelle, die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 111 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 31 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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