Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Haundorf, auf der B 466, im Abschnitt 590, bei km 3.020, bei Stixendorf, Ri. Gunzenhausen die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 119 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 19 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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