Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Sulzbach (Taunus), auf der B 8, Höhe MTZ, FR A 66 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 83 km/h, bei zulässigen 50 km/h, um 33 km/h festgestellt. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörung wurde von  Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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