Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Weiden i.d. Oberpfalz, St.2166, Abschnitt 300, H. Bushaltestelle, km 5.600, Ri. Mantel mit 17 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 97 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.8.0

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Anhörungsbogen wurde von  Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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