Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Worms, Gem. Worms, B 9, FA Grace, FR Mainz die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Lichtschrankenmessung mit Foto ergab 62 km/h, zulässig waren 30 km/h. Die Überschreitung betrug 32 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.
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