Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Hasselroth, auf der L 3339, Bushaltestelle Übergangswohnheim, Ri. Neuenhaßlau um 31 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 81 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Formular Anhörung

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