Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der Bundesstraße B 5, Umgehungsstraße Bentwisch, in Höhe Abs. 480, bei km 0,1, in Richtung Rostock mit 22 km/h, bei zulässigen 70 km/h festgestellt und mit Bußgeldbescheid über 70,00 € geahndet. Die Geschwindigkeitsmessanlage PoliScan Speed dokumentierte mit Beweisfoto 92 km/h.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Rostock

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