Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Nidderau, auf der B 45 / B 521, Ortsumgehung, ggü. der Ausfahrt Karben wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 99 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 29 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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