Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Merzig, auf der L 174, i.H. Hilbringer Brücke, Rtg. Dillingen die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lasermessverfahren mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 80 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Saarland übersandte Anhörung zur Ordnungswidrigkeitenanzeige
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