Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gießen, auf der B 429, bei km-Stein 057-2,004, Ri. Wettenberg mit 35 km/h, bei zulässigen 70 km/h festgestellt. Mit Geschwindigkeitsmessanlage wurden mit Foto 105 km/h dokumentiert .
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen
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