Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der Gonzenheimer Landstraße, Brücke, Ri. Seulberg begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 13 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden durch Sensormessung mit Einseitensensor ES3.0 63 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Friedrichsdorf übersandte Verwarnung / Anhörung
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