Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hannover auf dem Westschnellweg, Höhe Limmerstraße begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 12 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan Speed 62 km/h mit Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat, § 4 Abs. 2 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landeshauptstadt Hannover übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung
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