Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mainhausen, Mainhausen auf der K 185, Zellhauser Str. ggü. Sportanlage, FR ortsauswärts begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 14 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden durch Messung mit Lasergerät und Foto 63 km/h

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Gemeinde Mainhausen übersandte Verwarnung / Anhörung

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