Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 92318, Neumarkt, OT Woffenbach NMs24, Tyrolsberer Straße, Höhe Hs.-Nr. 24 begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 7 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät Einseitensensor 37 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz übersandte Verwarnung / Anhörung

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