Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 89522, Heidenheim, auf der K 3032, Einm. Heuhof begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 19 km/h, bei zulässigen 70 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät ESO ES3.0 und Foto 89 km/h,

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Heidenheim übersandte Verwarnung / Anhörung

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