Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart-West, Wildparkstraße, stadteinwärts, Erlenplatte, in Richtung Stuttgart begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 16 km/h, bei zulässigen 80 km/h. Festgestellt wurden durch Sensormessung mit Einseitensensor ES3.0 mit Foto 96 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Verwarnung /Anhörung
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