Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Unterwellenborn, Ortsumgehung B 281 begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 19 km/h, bei zulässigen 80 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät Einseitensensor und Foto 99 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Verwarnung / Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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