Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 73614, Schorndorf, auf der B 29, vor Sünchentunnel, FR Stuttgart wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 111 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 11 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Verwarnung /  Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Schorndorf übersandt.

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