Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Erlangen, auf der A 3, Ri. Frankfurt, im Abschnitt 640, bei km 4.57 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte  Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 12 km/h bei zulässigen 80 km/h. Mit  Geschwindigkeitsmessanlage – mobil -PoliScan FM1 wurden 92 km/h mit Foto dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung

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