Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Wadgassen, A 620, in Höhe km 19,5, Rtg. Saarbrücken. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lasermessverfahren mit PoliScan FM1 mit Foto 90 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland übersandte Verwarnung / Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit.

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