Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 63853, Mömlingen, auf der Bachstraße, wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 59 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 9 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Messfoto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Anhörung / Schriftliche Verwarnung wurde von Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Landkreis Miltenberg- KVÜ übersandt.
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