Auf der A 4, Jena, Richtung Erfurt, km 170,670, 2. Übeholspur wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 10.01.2016 um 31 km/h überschritten. Festgestellt wurden 111 km/h mit Piezomessung , bei zulässigen 80km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Beweisfoto

Aktenführende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Artern

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

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