Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Nürnberg, auf der A 6, Ri. Waidhaus, im Abschnitt 320, bei km 4.1 wurde mit 28 km/h, bei zulässigen 120 km/h gemessen. Festgestellt wurden 148 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle StädteRegion Aachen übersandt.
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